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Freianlagenplanung

Als Planer im innerstädtischen Bereich schaffen wir Freiräume mit ästhetisch-künstlerischem Anspruch auf naturwissenschaftlich-technischer Grundlage. Unser Anliegen ist, abgestimmt auf Ihre individuellen Wünsche und Nutzungsansprüche mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige, termin- und budgetgerechte Planung Ihrer Grünanlage zu realisieren.

Wir unterbreiten Ihnen Vorschläge zur Gliederung und Nutzung Ihres Geländes durch klare Raumkonzepte, zur Geländemodellierung, Verwendung von Materialien, Anordnung geeigneter, aufeinander abgestimmter Pflanzen sowie die Integration von Kunst- und Gebrauchsgegenständen.

Bei dieser Neu- bzw. Umplanung erfüllen wir das gesamte planerische Leistungsbild der HOAI §38-40, von der Grundlagenermittlung über die Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie die Bauüberwachung und Dokumentation.

Rietmann Beratende Ingenieure - Spielplatz
Rietmann Beratende Ingenieure - Wildblumenwiese

Objekt- und Freianlagenplanung:

Arbeitsschwerpunkte

  • Park- und Grünanlagen
  • Öffentliche Plätze und Straßenräume
  • Spielplätze, Kindertagesstätten und Schulhöfe
  • Friedhöfe
  • Freiräume für Gewerbe und Industrie
  • Straßenbegleitgrün
  • Wohnumfeldverbesserung
  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Seniorenwohnanlagen
  • Privatgärten
  • Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen und Pflegekonzepte
  • Umsetzung von Projekten der Regionale 2010

Leistungen

Wir bieten Ihnen das gesamte Leistungsbild der HOAI §39, wie Ermittlung der Grunddaten, die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung bis hin zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Dokumentation.

Unsere Kernkompetenz liegt in:

  • der Definition der Gliederung und Nutzung des Geländes durch ein klares Raumkonzept abgestimmt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Nutzergruppen,
  • Auseinandersetzung mit der speziellen Örtlichkeit und der den Vorgaben der Planungsträger,
  • Erarbeitung von Geländemodellierungen, Verwendung von Bodenbelägen, Anordnung geeigneter, aufeinander abgestimmter Pflanzenauswahl, Geländesicherung durch Einfriedungen sowie die Integration von Gebrauchsgegenständen und Kunstwerken.